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Notwendigkeit der Mängelbehebung bei begründungslosen Beschwerden

SteuernSteuerrechtAndrei BodisSWK 2021, 715 - 717 Heft 11 v. 10.4.2021

Der VwGH hat kürzlich ausgesprochen, dass – entgegen der Rechtsansicht des BFG – auch begründungslose Beschwerden einem Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs 2 BAO zugänglich sind (VwGH 18. 1. 2021, Ra 2020/13/0065). Zugleich wird klargestellt, dass auch bewusst mangelhaft ausgestaltete Beschwerden, sofern bei diesen eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 245 Abs 3 BAO zulässig wäre, nicht als missbräuchlich eingestuft und sofort zurückgewiesen werden dürfen.

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