Die Stiftungsrichtlinien 2009 (StiftR 2009) stellen einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, von Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz bzw nach den entsprechenden Landesgesetzen, für Stiftungen nach dem Codex Iuris Canonici, für die Stiftung "Österreichischer Rundfunk" sowie für ausländische Stiftungen dar. Die StiftR 2009 dienen einer einheitlichen Vorgangsweise und treten an die Stelle der StiftR 2001. Die gesetzlichen Neuerungen im VAG, BGBl I 2005/93 ab 12. 8. 2005, im Budgetbegleitgesetz 2007, im Abgabensicherungsgesetz 2007, im Schenkungsmeldegesetz 2008 und im Budgetbegleitgesetz 2009 haben es notwendig gemacht, eine grundlegende Überarbeitung der StiftR vorzunehmen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit werden die StiftR neu verlautbart. Die StiftR 2009 sind grundsätzlich ab der Veranlagung 2009 anzuwenden. Richtlinie des BMF 16. 11. 2009, BMF-010200/0011-VI/6/2009.