SteuerrechtErlaßrundschauRdW 1999, 502 Heft 7 v. 15.7.1999
Die FLD für Wien, NÖ und Bgld teilt im Folgenden ihre Rechtsansicht zur steuerlichen Behandlung von Kalamitätsnutzungen mit. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.