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Sozialplan, Lohnsteuerbegünstigung

JudikaturÖStZ 2007/873ÖStZ 2007, 415 Heft 17 v. 3.9.2007

EStG 1988: § 67 Abs 8

VwGH 8. 2. 2007, 2006/15/0035

Voraussetzung für die Steuerbegünstigung nach § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 (idF StRefG 2000, BGBl I 1999/106, später - inhaltsgleich - § 67 Abs 8 lit f EStG 1988) für Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt werden, ist, dass die Bezüge im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebsänderungen iSd § 109 Abs 1 Z 1 bis 6 ArbVG anfallen.

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