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Sozialhilferichtsätze 2004 - Burgenland

SozialversicherungARD 5471/11/2004 Heft 5471 v. 6.2.2004

Erhöhung der Sozialhilferichtsätze für das Burgenland ab 1. 1. 2004. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinunterstützte € 406,- (Dauerleistungsbezieher: € 458,30), für Hauptunterstützte € 336,- (Dauerleistungsbezieher: € 388,30), für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 245,10 (Dauerleistungsbezieher: € 287,60) und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 120,30 (Dauerleistungsbezieher: € 162,80). Verordnung der Bgld Landesregierung; LGBl für das Burgenland 2004/13, 2. Stück, ausgegeben am 21.01.2004.

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