BMF S 278/1-IV/14/98 v. 13.01.1999
Nach Ansicht des BMF sind Sicherungsbeiträge nach § 5d AMPFG , BGBl 1994/315 idF BGBl I 1998/148, zur Wahrung erworbener Ansprüche nach dem AlVG als Betriebsausgaben im Rahmen einer nach Beendigung der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung aufgenommenen selbständigen (gewerblichen) Tätigkeit zu werten.