Normen: UStG 1994 § 1
Sacheinlagen aus dem Unternehmen des Gesellschafters sind bei diesem als steuerbare Lieferung zu erfassen (Rechtssatz). Revision zulässig.
BFG, 01.09.2014, RV/2100075/2011
Normen: UStG 1994 § 1
Sacheinlagen aus dem Unternehmen des Gesellschafters sind bei diesem als steuerbare Lieferung zu erfassen (Rechtssatz). Revision zulässig.
BFG, 01.09.2014, RV/2100075/2011