LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02
Ein Arbeitgeber stellt seinen Arbeitnehmern einen Laptop zur Verfügung. Damit soll der Arbeitnehmer u.a. zu Hause im Selbststudium Lernprogramme durcharbeiten.
Der Laptop bleibt im Eigentum des Arbeitgebers und ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses zurückzugeben. Eine private Nutzung ist erlaubt. Ist für die Möglichkeit der privaten Nutzung ein Sachbezug anzusetzen? Nach 4 Jahren wird der Laptop dem Mitarbeiter zum Zeitwert zum Kauf angeboten.