Ignorantia iuris nocet. Die Tragfähigkeit dieses „Rechtsgrundsatzes“ für das Arbeitsleben (und damit für die Personalverwaltungen) soll an zwei geradezu alltäglichen Beispielen geprüft werden.
Ignorantia iuris nocet. Die Tragfähigkeit dieses „Rechtsgrundsatzes“ für das Arbeitsleben (und damit für die Personalverwaltungen) soll an zwei geradezu alltäglichen Beispielen geprüft werden.