Geldbuße I. Bei der Ermittlung des Umsatzes zur Bemessung der Geldbuße und zur Bestimmung der Marktanteile sind auch die internen Umsätze aus dem Verkauf an eine Tochtergesellschaft zu berücksichtigen. Andernfalls würden "vertikal integrierte Unternehmen" - das sind Unternehmen, die auf mehreren Wirtschaftsstufen der Produktionskette tätig sind - zu Unrecht begünstigt. EuGH 12.11. 2009, C-564/08 P - SGL Carbon / Kommission.