1. Das BGBl I 2026/57 bringt Änderungen in mehreren für Investments und Kreditvergaben maßgeblichen Gesetzen. IW dient das der Umsetzung der RL (EU) 2024/927 , durch die das Recht von AIF, Kredite zu vergeben, anerkannt und gemeinsame Vorschriften zur Kreditvergabe festgelegt werden. Hintergrund ist, dass die Kreditgewährung durch AIF eine alternative Finanzierungsquelle für die Realwirtschaft sein kann und gleichzeitig Risiken, die von einer solchen Kreditvergabe ausgehen, berücksichtigt werden sollen (ErläutRV 502 BlgNR 28. GP ).

