Vor wenigen Monaten hat der VfGH das Verbot assistierten Suizids wegen Verletzung des Selbstbestimmungsrechts aufgehoben. Die grundrechtliche Argumentation ist bemerkenswert und zeigt zahlreiche Parallelen zum Urteil des dBVerfG zum Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz. Nach wie vor offen ist, welche Konsequenzen der Gesetzgeber aus dem Erkenntnis ziehen wird.