Nach dem deutschen Bundesverfassungsgericht hat nun auch der österr VfGH den (hierzulande noch viel breiter formulierten) Straftatbestand der "Beihilfe beim Selbstmord" (§ 78 zweiter Tatbestand StGB) mit Ablauf des 31.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.