Mit Erlass des BMSGPK vom 28. 2. 2020, GZ 2020-0.138.290, wurden überdies im Zusammenhang mit dem "2019 neuartigen Coronavirus" die behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen festgelegt und die Zuständigkeiten für Maßnahmen nach dem EpG wie folgt dargestellt:.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.