Das BMSGPK hat mit Erlass vom 10. 3. 2020, GZ 2020-0.172.682, folgende Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 EpG festgelegt:
Das BMSGPK hat mit Erlass vom 10. 3. 2020, GZ 2020-0.172.682, folgende Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 EpG festgelegt: