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Hinweis

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/241RdM 2020, 156 Heft 4 v. 4.8.2020

In landesgesetzlichen Regelungen wird normiert, dass Berechtigungen und Amtshandlungen, die mittelbar oder unmittelbar aufgrund der erforderlichen Maßnahmen iZm der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation erteilt werden bzw vorgenommen werden, von den Verwaltungsabgaben befreit sind, so zB Tiroler COVID-19-Anpassungsgesetz Abgaben, K unter LGBl 2020/59 vom 22.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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