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Lege artis Anwendung eines Arzneimittels im intramuralen oder extramuralen Bereich

RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2020/242RdM 2020, 156 - 161 Heft 4 v. 4.8.2020

1. Der EKO ist ein nur für den niedergelassenen Bereich konzipiertes Instrument für die (extramurale) Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers (SVTr). Dementsprechend sieht § 351c Abs 2 ASVG vor, dass zu jenen Arzneimittelkategorien, die im Allgemeinen nicht für eine Krankenbehandlung iSd § 133 Abs 2 ASVG geeignet sind, zB solche zählen, die überwiegend zur Behandlung in KA verwendbar sind. Diejenigen Arzneimittel, die - ungeachtet überwiegend intramuralen Einsatzes - auch im extramuralen Bereich eingesetzt werden können, sind gem § 20 Abs 4 VO-EKO erstattungsfähig.

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