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Verleihung eingeschränkter Gewerbeberechtigungen - dargestellt anhand des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (FN 1)

BeitragAufsatzThomas Neger, Elisabeth PaarRdM 2019/126RdM 2019, 270 - 277 Heft 6 v. 29.11.2019

Eine beschränkte Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberater auf Supervision ist nur für Personen denkbar, die die gesamte fachliche Qualifikation für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung erfüllen.

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