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Gynäkologischer Ultraschall auf Kassenkosten? Leistungen an der Grenze zwischen Prävention und Krankenbehandlung

BeitragAufsatzMichaela Windisch-GraetzRdM 2019/125RdM 2019, 264 - 270 Heft 6 v. 29.11.2019

Nach der Honorarordnung des ärztlichen Gesamtvertrags für niedergelassene Gynäkologen ist auch der "gynäkologische Ultraschall" abrechenbar. Dies allerdings nur, soweit dieser "sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähig" ist. Der Beitrag untersucht die Abgrenzung zwischen präventiven Leistungen, die privat zu zahlen sind, und Behandlungsleistungen auf Kassenkosten.

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