Angesichts der steigenden Zahl an politischen Befürwortern solcher "Vermögenssteuer(n)" könnte eine durchdachte Vermögensplanung heute erhebliche Abgabenbelastung in der Zukunft vermeiden. Dies gilt insb im Fall der Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer: Seit 1759 war Erben und Schenken daher nie so "billig" in Österreich wie heute: Schenkungen unter Lebenden sollten daher möglichst vor Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer erfolgen. Die praktischen Probleme, die einer jeden Vermögenssteuer im weiteren Sinn (Erbschafts- und Schenkungssteuer und laufenden Vermögenssteuer) immanent sind, wären bei einer progressiven Vermögenszuwachssteuer von entgeltlichen Kapitalvermögen- und Immobilientransaktionen allgemein nicht gegeben. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand sowie resultierende Einhebungskosten könnten diesfalls vermieden werden. Dennoch wäre auch die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer und/oder laufenden Vermögenssteuer praktisch möglich: Die Vielzahl an vermögensbezogenen Informationsquellen könnte durch IT-basierte Programme im Interesse der Finanzverwaltung sinnvoll zusammengetragen werden und Lösungen für spezifische Bewertungsprobleme von verschiedenen Vermögensarten sowie mögliche Doppelbesteuerungsrisiken mit anderen Abgaben durchaus gefunden werden.