Die italienische Finanzverwaltung tendiert in letzter Zeit vermehrt zur Nichtanerkennung der Eigenständigkeit interner und ausländischer Trusts, die folglich als fiktiv zwischengeschaltet erklärt werden. Dabei genügt eine geringe Ausprägung der Befugnisse des oder des von demselben abhängigen , um das Vermögen rückwirkend dem Errichter zuzurechnen, und zwar sowohl zu Steuerzwecken als auch für die Regelung des Eigentums und der sonstigen Rechtsverhältnisse. Eine kurze Bestandsaufnahme der Rechts(un)sicherheit, die auf Grund der möglichen strafrechtlichen Folgen umso relevanter ist.