OGH 25. 9. 2023, 6 Ob 102/23b
Im gegenständlichen Verf begehrte eine Privatstiftung als Kl die Feststellung, dass die Begünstigtenstellung der Bekl geendet habe, weil diese einen Versuch der Erpressung zum Nachteil eines Mitstifters und Begünstigten unternommen und damit den Tatbestand der Erbunwürdigkeit gesetzt habe.