Beurkundender Notar ist zugleich Vorstandsmitglied der einen Geschäftsanteil erwerbenden Privatstiftung
OGH 21. 2. 2023, 2 Ob 242/22k
Im gegenständlichen Verf wurde die Durchführung einer Nachtragsabhandlung beantragt, weil ein Abtretungsvertrag wegen Ausgeschlossenheit des Notars unwirksam und deshalb nachträglich ein bisher nicht abgehandeltes Vermögen des Erblassers hervorgekommen sei.