Der Beitrag setzt sich mit der neueren Rsp der liechtensteinischen Gerichte zur verfahrensrechtlichen Stellung der Begünstigten auseinander. Dabei zeigt sich, dass stärker als bisher zwischen Antragslegitimation und Parteistellung sowie nach der jeweiligen konkreten Verfahrenssituation differenziert werden muss. Auch können Aussagen zu bestimmten Verfahrensformen nicht ohne weiteres auf andere Verfahren übertragen werden.