Art 552 §§ 6, 7 flPGR
Enthalten weder die Statuten noch das Reglement Hinweise darauf, dass dem Stiftungsrat ein Ermessen zukommt, und lässt auch die Auslegung des Stiftungszwecks keinen Schluss zu, dass die Stiftung fortlaufende Ausschüttungen gewähren soll, so ist es nicht willkürlich, eine Begünstigungsberechtigung anzunehmen, wenn im Reglement angeordnet wird, dass die Begünstigten über das Stiftungsvermögen verfügen können.