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Zur Parteistellung von Letztbegünstigten im Genehmigungsverfahren gem § 33 Abs 2 PSG

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2020/16PSR 2020, 99 - 101 Heft 2 v. 18.9.2020

Die Stellung als Partei im Genehmigungsverfahren gem § 33 Abs 2 PSG richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Außerstreitverfahrens.

Nach § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG sind Personen, deren rechtlich geschützte Stellung durch den anzufechtenden Beschluss unmittelbar berührt wird, rechtsmittellegitimiert.

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