Der vorliegende Beitrag ist eine aktualisierte Version eines vor gut sechs Jahren an dieser Stelle veröffentlichten Beitrags. Behandelt wird eine Rechtsfrage an der Schnittstelle von Privatstiftungsrecht und Erbrecht. Konkret geht es um die rechtlichen Konsequenzen der Errichtung von Substiftungen und der anschließenden Vermögensübertragung auf diese für die Pflichtteilsberechtigten des Stifters der Hauptstiftung. Neu berücksichtigt werden insbesondere das ErbRÄG 2015 und zwei zwischenzeitig ergangene Entscheidungen des OGH zu Substiftungen.