Die steuerliche Behandlung der Nutzungsüberlassung von Immobilien an Anteilsinhaber bzw Begünstigte oder Stifter einer Körperschaft war bislang im Schrifttum sehr umstritten. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie sich die bisherige Ansicht der österr Finanzverwaltung unter Berücksichtigung der Rsp des VwGH entwickelt hat, und wird sich insb der Frage nach der verdeckten Ausschüttung und den umsatzsteuerlichen Konsequenzen nach Wartung der Körperschaft- und Umsatzsteuerrichtlinien widmen.