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Vollmachtsmissbrauch durch den Stiftungsvorstand

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2019/22PSR 2019, 108 - 114 Heft 2 v. 8.8.2019

Die Geschäftsführung ist die Verwirklichung des Gesellschafts- bzw Stiftungszwecks im Innenverhältnis.

Auch bei Fehlen ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften müssen im Interesse des Individual- und Minderheitenschutzes bestimmte Basisregeln hinsichtlich des Beschlussverfahrens eingehalten werden.

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