§ 3 KGEG idF vor BGBl I 2002/40, Art 7, Art 140 B-VG, Art 4 Abs 4 VO (EWG) 1408/71 - § 3 KGEG idF BGBl I 2001/70 beschränkt den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Unter dem Blickwinkel der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz ist ein sachlicher Grund für die Differenzierung zwischen österreichischen Staatsbürgern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland und solchen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nicht zu ersehen, sodass der OGH dem VfGH einen Prüfungsantrag vorgelegt hat.