( AngG § 16 ) Die Vereinbarung, eine zuletzt gewährte Prämie sei zurückzuzahlen, sofern der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses durch ihn innerhalb eines Jahres einen Posten bei der Konkurrenz annehme, verstößt nicht gegen § 16 AngG.
OGH 9 Ob A 2240/96v v. 13.11.1996