vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflichtversicherung einer Taxilenkerin

SozialversicherungARD 6251/8/2012 Heft 6251 v. 3.8.2012

§ 4 Abs 2 ASVG - Bestand für eine Taxilenkerin die Pflicht, zugeteilte Dienstschichten wahrzunehmen und die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen, unterlag sie der Kontrolle des Dienstgebers (hier: über wöchentlich vorzulegende Berichte über ihre Fahrtätigkeit), wurden ihr die wesentlichen Betriebsmittel wie Taxi, Funkdienst und Diensthandy durch das Taxiunternehmen zur Verfügung gestellt und konnte sie einzelne Aufträge nicht sanktionslos ablehnen, ist von einem Überwiegen der für das Vorliegen einer persönlichen Abhängigkeit der Versicherten sprechenden Merkmale und somit von einem echten Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG auszugehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte