(§ 255 Abs 1 ASVG) Von einem bisher als Facharbeiter manuell tätigen Versicherten kann gefordert werden, sich einfache kaufmännische Fähigkeiten anzueignen, um in dem von ihm erlernten Beruf eines Kraftfahrzeugmechanikers als Verkaufsberater tätig zu sein, sofern bei dieser Tätigkeit eine ausreichende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf besteht.
OGH 24.10.2000, 10 Ob S 304/00d