(UrlG § 5, § 16, BDG § 76) Wurde ein Urlaub bereits angetreten, ist eine nachträgliche Umwandlung von Urlaubstagen in Tage einer Pflegefreistellung nicht möglich.
VwGH 96/12/0030 v. 27.03.1996
Anspruch auf Pflegefreistellung hat ein Beamter nach § 76 Abs 1 BPG u.a. wenn er wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen nachweislich an der Arbeitsleistung verhindert ist.