Durch den sozialversicherungsrechtlichen Teil des Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetzes 1997 (ASRÄG 97) soll durch eine umfassende Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung sowohl ein lückenloser sozialer Schutz für die Betroffenen, als auch die langfristige Finanzierung der sozialen Sicherheit gewährleistet werden. Gemeinsam mit diesen im Wesentlichen einnahmenseitigen Maßnahmen sieht dieses Gesetz auch Maßnahmen auf dem Gebiet der PV, insbesondere im Leistungsrecht mit langfristigen Auswirkungen auf das Leistungsniveau, vor.