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Pensionsharmonisierungsgesetz 2004

Aktuelle SozialpolitikHelmut IvansitsDRdA 2005, 86 Heft 1 v. 1.2.2005

1. Struktur der Pensionsreform

Noch während der parlamentarischen Behandlung der Pensionsreform 2003 (Budgetbegleitgesetz 2003) wurden die Sozialpartner von der Bundesregierung zur Mitwirkung an der Pensionsharmonisierung eingeladen. Nach dem Plan der Bundesregierung sollte die Pensionsreform 2003 für über 35-Jährige gelten, für unter 35-Jährige hingegen eine für alle Berufsgruppen einheitliche Pensionsversicherung (PV) geschaffen werden. Da aber die Pensionsreform erhebliche Änderungen (bei Steigerungsbetrag, Abschlag und Bemessungszeitraum) vorsah, wäre es ohne Abmilderung zu Leistungskürzungen (von durchschnittlich 25 %) gekommen. Infolgedessen wurde nach heftigen politischen Auseinandersetzungen ein "Verlustdeckel" von 10 % eingezogen. Das bedeutet, dass eine auf der Rechtslage vom 31.12.2003 berechnete Vergleichspension durch die Pensionsreform um nicht mehr als 10 % gekürzt werden darf. Durch das Pensionsharmonisierungsgesetz wird diese Verlustbegrenzung im Jahr 2004 auf 5 % reduziert, steigt aber bis 2024 wieder auf 10 %.

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