vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das neue Recht europäischer Sozialrechtskoordination*)*)Vortrag am 30.3.2004 vor der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG), Köln.

EuroparechtEberhard EichenhoferDRdA 2005, 88 Heft 1 v. 1.2.2005

Seit über zehn Jahren besteht für den Europäischen Rat die Verpflichtung zu einer Reform des Europäischen koordinierenden Sozialrechts. Diese Verpflichtung wurde namentlich auf der Tagung des Europäischen Rates 1992 in Edinburgh im Zusammenhang mit Bemühungen zur Vertiefung der Freizügigkeit und zur Vereinfachung der EG-Rechtssetzung begründet. Inzwischen - dh im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Erweiterung der EU - ist die Verpflichtung erfüllt worden. Duch die VO (EG) 883/2004 wird das System der zwischenstaatlichen Sozialrechtskoordination - welches inzwischen für 29 Staaten Europas Bedeutung hat - auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Der Beitrag schildert die neuen Regelungen, macht insb auf die künftig eintretenden Veränderungen aufmerksam und fragt abschließend, wie die Reform zu bewerten ist - ob sich der Aufwand gelohnt hat oder alsbald eine erneute Debatte über die Reform der europäischen Sozialrechtskoordination zu erwarten sein wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!