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Pensionsabfindungen: Grenzbetrag 2022

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2021/598RdW 2021, 747 Heft 11 v. 18.11.2021

Laut Homepage der FMA beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gem § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen ab 1. 1. 2022 13.200 € (2021: 12.900 €). Dementsprechend sind Pensionsabfindungen gem § 67 Abs 8 lit e EStG ab 2022 nur dann mit dem halben Steuersatz zu versteuern, wenn ihr Barwert den Betrag von 13.200 € nicht übersteigt (anderenfalls sind sie zur Gänze im Kalendermonat der Zahlung zum Tarif zu versteuern; § 124b Z 53 EStG).

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