Dienstgeber, die mehr als eine Person geringfügig beschäftigen, müssen einen pauschalierten Dienstgeberbeitrag für jene Monate entrichten, in denen die Lohnsumme der geringfügig Beschäftigten das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze, das ist 1999: S 5.849,-, übersteigt.