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Pauschalierter Dienstgeberbeitrag

SozialversicherungARD 4999/14/99 Heft 4999 v. 29.1.1999

Dienstgeber, die mehr als eine Person geringfügig beschäftigen, müssen einen pauschalierten Dienstgeberbeitrag für jene Monate entrichten, in denen die Lohnsumme der geringfügig Beschäftigten das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze, das ist 1999: S 5.849,-, übersteigt.

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