§ 22 Abs 2 nö BauO 1996
§ 42 AVG
Der Verlust der Parteistellung kann nur dann eintreten, wenn die betroffene Partei bei der nachweislichen Verständigung über das Einlangen eines Baubewilligungsantrages auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.
§ 22 Abs 2 nö BauO 1996
§ 42 AVG
Der Verlust der Parteistellung kann nur dann eintreten, wenn die betroffene Partei bei der nachweislichen Verständigung über das Einlangen eines Baubewilligungsantrages auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.