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OÖ LAO § 85 Abs 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4940/33/98 Heft 4940 v. 19.6.1998

( OÖ LAO § 85 Abs 2 ) Bei Ordnungsstrafen gegen Personen, die eine Getränkesteuerprüfung stören oder durch ungeziemendes Benehmen den Anstand verletzen, handelt es sich um ein von einer Strafe wesensmäßig verschiedenes Diziplinierungsmittel. VwGH 97/16/0305 v. 18.12.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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