( OÖ GVG § 11 Abs 3, GebG § 14 TP 6 ) Eine Eingabe an die Gemeinde um Ausstellung einer sogenannten Widmungsbestätigung fällt unter den Eingabenbegriff des § 14 TP 6 Abs 1 GebG, ist aber nicht unter den Befreiungstatbestand des § 14 TP 6 Abs 5 Z 8 GebG zu subsumieren. VwGH 97/16/0035 v. 19.03.1997. (Beschwerde abgewiesen)