§§ 18, 25 ZPO
Der Antrag einer der Prozessparteien auf Zurückweisung des NI (§ 18 Abs 2 ZPO) ist zwar nicht fristgebunden, muss aber jedenfalls gestellt werden, bevor sich die Partei in Kenntnis des Zurückweisungsgrundes in die Verhandlung in der Hauptsache mit dem NI einlässt.