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Maßnahmen des Kommunikationsplattformengesetzes sind nicht durch Art 3 Abs 4 E-CommerceRL gedeckt

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturAndreas Kumin, Gregor MaderbacherÖJZ 2024/19ÖJZ 2024, 124 - 125 Heft 2 v. 24.1.2024

Generell-abstrakte Maßnahmen, die sich auf eine allgemein umschriebene Kategorie bestimmter Dienste der Informationsgesellschaft beziehen und unterschiedslos für alle Anbieter dieser Kategorie von Diensten gelten, fallen nicht unter den Begriff "Maßnahmen [...] betreffen[d] einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft" iSv Art 3 Abs 4 RL 2000/31 .

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