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Strafschärfung bei Rückfall

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/16ÖJZ 2024, 60 - 61 Heft 1 v. 3.1.2024

§ 39 Abs 1 StGB

Zwei Freiheitsstrafen können auch dann als iSd § 39 Abs 1 StGB rückfallsbegründend herangezogen werden, wenn sie unmittelbar aufeinanderfolgend (zumindest teilweise) verbüßt worden sind.

11 Os 5/23d

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