Die Rechtsfiguren der aberratio ictus und des error in persona vel obiecto haben eines gemeinsam - den Erfolgseintritt am abweichenden Tatobjekt. Wie wirkt sich dieser Umstand auf die Strafbarkeit des Täters aus, wenn im Tatzeitpunkt jeglicher sinnliche Kontakt zum Opfer fehlt? Der vorliegende Beitrag enthält Antworten auf diese Fragen, einerseits für den Bereich der Distanzdelikte und andererseits für jenen der Deliktsbeteiligung, wobei jeweils die Abgrenzungsschwierigkeiten der beiden Rechtsfiguren im Mittelpunkt stehen. Bei Darstellung des Meinungsstands werden auch rechtsvergleichende Aspekte mit Deutschland und der Schweiz miteinbezogen.