Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 wurde - neben umfassenden Neuregelungen im Bereich der Scheinunternehmensbekämpfung - auch eine neue Zuständigkeit der Finanzpolizei für strafrechtliche Ermittlungen geschaffen. Durch die Abkehr von einer taxativen Deliktsaufzählung, hin zu einer generell-abstrakten Beschreibung von Sozialbetrugshandlungen für die die Finanzpolizei nunmehr zur Ermittlung zuständig ist, soll die Sozialbetrugsbekämpfung noch effizienter werden.