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Alles Sozialbetrug - neue Kompetenzen für die Finanzpolizei

BeitragAufsatzMartin MohorkoÖJZ 2024/169ÖJZ 2024, 994 - 999 Heft 16 v. 4.12.2024

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 wurde - neben umfassenden Neuregelungen im Bereich der Scheinunternehmensbekämpfung - auch eine neue Zuständigkeit der Finanzpolizei für strafrechtliche Ermittlungen geschaffen. Durch die Abkehr von einer taxativen Deliktsaufzählung, hin zu einer generell-abstrakten Beschreibung von Sozialbetrugshandlungen für die die Finanzpolizei nunmehr zur Ermittlung zuständig ist, soll die Sozialbetrugsbekämpfung noch effizienter werden.

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