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Der Unternehmensbegriff des HinweisgeberInnenschutzgesetzes

KurzbeitragAufsatzArtur SchuschniggÖJZ 2023/90ÖJZ 2023, 542 - 544 Heft 9 v. 6.6.2023

A Verpflichtung aus der Hinweisgeberrichtlinie

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde am 24. 2. 2023 mit BGBl I 2023/6 kundgemacht. Es setzt die Hinweisgeberrichtlinie (FN 1) um und verpflichtet ua Unternehmen mit zumindest 50 Arbeitnehmern, interne Hinweisgebersysteme einzurichten, wenn von ihrem Tätigkeitsfeld her die Möglichkeit besteht, dass sie von Hinweisen, die in den sachlichen Geltungsbereich des HSchG (FN 2

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