Die Organstrafverfügung (§ 50 VStG) ist ein zentrales Instrument der Verwaltungsstrafrechtspflege. Geringfügige Straffälle können anhand dieser schnell abgewickelt werden. Deren praktische Bedeutung ist groß. Über die Voraussetzungen für die Erlassung von Organmandaten herrscht aber vielfach Unsicherheit. Der folgende Beitrag widmet sich ausgewählten Rechtsproblemen und ihrer praktischen Handhabung sowie Neuerungen der VStG-Novelle 2018 (insb hinsichtlich der Bezahlung).