Gegenüber anderen Formen des hoheitlichen Verwaltungshandelns weisen Feststellungsbescheide die Besonderheit auf, dass ihre Erlassung nicht zwingend (ausdrücklich) gesetzlich geregelt sein muss. In der Rsp finden sich daher detaillierte Zulässigkeitskriterien, deren Entwicklung zunächst nachvollzogen wird, um sie in der Folge zu analysieren und zu evaluieren. Dabei scheint es geboten, die teleologischen Grundgedanken in den Fokus zu rücken, die die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts veranlasst haben, das Legalitätsprinzip für Feststellungsbescheide "auszudünnen". Letztlich geben diese Grundgedanken allenfalls auch Anlass zur Korrektur der Definition von Feststellungsbescheiden.